Seit dem 1. April 2026 übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen erstmals die Kosten für ein Niedrigdosis-CT der Lunge bei stark rauchenden Versicherten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat damit eine Versorgungslücke geschlossen, die Jahrzehnte lang bestand: Lungenkrebs ist in Deutschland die tödlichste Krebsart, doch wer ein erhöhtes Risiko trug, musste die einzig wirksame Früherkennungsuntersuchung bislang selbst finanzieren. Das ändert sich nun, aber nur für eine klar definierte Gruppe.

Wer anspruchsberechtigt ist: Alter, Rauchhistorie, Packungsjahre

Der Anspruch gilt für gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren, die aktuell rauchen oder den Rauchstopp in den letzten zehn Jahren vollzogen haben. Dazu kommen zwei kumulative Bedingungen: mindestens 25 Jahre Rauchkonsum und mindestens 15 sogenannte Packungsjahre.

Was ein Packungsjahr bedeutet, lässt sich konkret berechnen: Wer eine Schachtel mit 20 Zigaretten täglich raucht, sammelt pro Kalenderjahr ein Packungsjahr. Wer zehn Zigaretten täglich raucht, braucht zwei Jahre, um auf denselben Wert zu kommen. Die 15 Packungsjahre sind also keine feste Jahreszahl, sondern ein Dosismaß, das Menge und Dauer verrechnet.

Rauchverhalten Packungsjahre nach 25 Jahren
20 Zigaretten/Tag (1 Schachtel) x 25 Jahre 25 Packungsjahre - anspruchsberechtigt
10 Zigaretten/Tag (halbe Schachtel) x 30 Jahre 15 Packungsjahre - anspruchsberechtigt
10 Zigaretten/Tag (halbe Schachtel) x 20 Jahre 10 Packungsjahre - nicht anspruchsberechtigt
5 Zigaretten/Tag (Gelegenheitsraucher) x 25 Jahre 6,25 Packungsjahre - nicht anspruchsberechtigt
Zigarren, Pfeife, E-Zigarette Kein Anspruch, unabhängig von Konsum

Wer Pfeife, Zigarre oder E-Zigaretten raucht, ist ausdrücklich nicht anspruchsberechtigt. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Zigaretten. Laut G-BA liegt die Zahl der potenziell anspruchsberechtigten Versicherten bei rund sechs Millionen Personen.

Wichtig für Personen, die seit mehreren Jahren nicht mehr rauchen: Der Rauchstopp darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Wer vor elf oder mehr Jahren aufgehört hat, ist auch dann nicht berechtigt, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind. Der Gesetzgeber begrenzt den Anspruch auf Personen, bei denen das Lungenkrebsrisiko durch die frühere Rauchexposition noch erhöht ist.

Wie das Screening abläuft: Hausarztbesuch, CT, Zweitbefundung

Das Screening startet beim Hausarzt oder Internisten. Dieser prüft anhand der Anamnese, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, führt ein Informationsgespräch und stellt bei positivem Befund eine Überweisung aus. Das Gespräch umfasst auch die Risiken der Untersuchung, insbesondere Falsch-Positive und Strahlenexposition.

Die eigentliche Untersuchung findet in einer Radiologiepraxis statt, die eine spezielle Genehmigung nach SGB V besitzt. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die Praxis im Vorjahr mindestens 200 Thorax-CTs durchgeführt hat. Die Radiologen benötigen zudem eine spezifische Fortbildung von zwölf Unterrichtseinheiten. Diese Qualitätshürden sollen sicherstellen, dass die Befundung standardisiert und kompetent erfolgt.

Rund sechs Millionen gesetzlich Versicherte haben ab April 2026 Anspruch auf das kostenlose Lungen-CT, erwartet werden zunächst nur rund zehn Prozent Teilnahme
Rund sechs Millionen gesetzlich Versicherte haben ab April 2026 Anspruch auf das kostenlose Lungen-CT, erwartet werden zunächst nur rund zehn Prozent Teilnahme

Das Niedrigdosis-CT (LDCT) arbeitet mit einer Strahlenbelastung von maximal 1,3 Milligray. Zum Vergleich: Ein konventionelles diagnostisches Thorax-CT liegt bei rund zehn Milligray. Die Untersuchung dauert wenige Minuten und erfordert keine Kontrastmittelgabe.

Bei unauffälligem Befund wird die Untersuchung nach zwölf Monaten wiederholt. Bei kontrollbedürftigen Befunden kann die Wiederholung auch früher erfolgen. Auffällige Befunde werden durch einen zweiten, zertifizierten Radiologen in einem Lungenkrebszentrum nachbefundet. Diese Zweitbefundung ist verpflichtend und soll die Rate unnötiger Folgeeingriffe reduzieren.

Die Zahlen hinter dem Nutzen: NLST, NELSON und was das für die Praxis bedeutet

Die Entscheidung des G-BA fußt auf zwei großen randomisierten Studien. Die amerikanische National Lung Screening Trial (NLST) verglich bei mehr als 53.000 Hochrisikopersonen über drei Screeningrunden ein Niedrigdosis-CT mit einem konventionellen Röntgenbild und zeigte eine Reduktion der Lungenkrebssterblichkeit um 20 Prozent in der CT-Gruppe.

Die europäische NELSON-Studie lieferte differenziertere Ergebnisse: In einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren starben bei Männern sechs von 1.000 gescreenten Personen weniger an Lungenkrebs als in der Kontrollgruppe. Bei Frauen betrug die Reduktion fünf pro 1.000 Personen.

Diese Zahlen sind wichtig, weil sie die tatsächliche Größenordnung des Nutzens zeigen: Das Screening rettet nicht Hunderte, sondern je nach Geschlecht fünf bis sechs Menschenleben pro 1.000 untersuchten Hochrisikopersonen über zehn Jahre. Das klingt wenig, ist es aber nicht: Angesichts von rund 58.000 Neuerkrankungen und mehr als 44.000 Lungenkrebstodesfällen jährlich in Deutschland addiert sich dieser Effekt auf eine relevante Zahl.

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Entdeckung. Laut dem Zentrum für Krebsregisterdaten liegt die relative 5-Jahres-Überlebensrate bei Lungenkrebs insgesamt bei nur 19 Prozent bei Männern und 25 Prozent bei Frauen. Bei lokal begrenzten Tumoren steigt die 5-Jahres-Überlebensrate laut SEER-Daten auf rund 67 Prozent. Das Screening verschiebt Diagnosen in Richtung dieser frühen, besser behandelbaren Stadien.

Das Paradox der Auffälligkeit: Wenn 22 Prozent positiv testen, aber nur ein Bruchteil Krebs hat

Hier liegt das größte Missverständnis rund um das Lungenkrebsscreening: Ein auffälliger CT-Befund bedeutet in der großen Mehrheit der Fälle keinen Lungenkrebs.

Laut den Begleitdaten des G-BA-Beschlusses zeigen von 1.000 gescreenten Personen rund 220 einen auffälligen Befund. Nach der verpflichtenden Zweitbefundung bleiben noch etwa 26 Personen mit einem kontrollierbaren oder unklaren Befund. Tatsächlich an Lungenkrebs erkrankt sind von den ursprünglichen 1.000 gescreenten Personen rund zwölf.

Das ergibt eine Falsch-Positiv-Rate von rund 95 Prozent beim ersten CT. Die meisten Auffälligkeiten erweisen sich bei näherer Betrachtung als Narbengewebe, Entzündungsherde oder harmlose Rundherde, wie sie bei langjährigen Rauchern häufig entstehen.

Hinzu kommt das Phänomen der Überdiagnose: Das G-BA-Begleitdokument geht davon aus, dass bei 7 von 1.000 gescreenten Personen innerhalb von zehn Jahren Lungenkrebsdiagnosen gestellt werden, die ohne Screening klinisch nie aufgefallen wären und auch zu keinem Tod geführt hätten. Diese Personen werden mit einer Diagnose und möglicherweise einer Behandlung konfrontiert, ohne dass sie davon profitiert hätten.

Das macht ein sachkundiges Informationsgespräch vor dem Screening so wichtig. Der Gesetzgeber hat es daher auch als Pflichtbestandteil verankert.

Strahlenbelastung und Zulassung: Was das BfS und die Verordnung regeln

Die rechtliche Grundlage für das Screening ist nicht der G-BA-Beschluss allein. Basis ist die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 1. Juli 2024, die den strahlenschutzrechtlichen Rahmen festlegt.

Die Verordnung begrenzt die effektive Strahlendosis auf maximal 1,3 Milligray pro Untersuchung. Das entspricht in etwa der natürlichen Strahlenbelastung durch Umgebungsstrahlung über einige Monate. Die Modellrechnungen des G-BA gehen davon aus, dass bei Frauen durch die jährliche Strahlenexposition über 25 Jahre weniger als drei zusätzliche strahleninduzierte Krebsfälle pro 1.000 Teilnehmerinnen auftreten. Im Vergleich zur Zahl der durch das Screening verhinderten Todesfälle ist diese Belastung als vertretbar eingestuft worden.

Radiologen benötigen für die Durchführung eine explizite Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese setzt neben der Fortbildung auch Mindestmengen bei der Thorax-Bildgebung voraus. Die Qualitätssicherung ist damit deutlich strenger als bei vielen anderen Vorsorgeuntersuchungen. Nicht jede Radiologiepraxis ist automatisch berechtigt, das Screening durchzuführen. Wer einen Termin vereinbaren möchte, sollte vorab prüfen, ob die Praxis über die notwendige Genehmigung verfügt.

Wer die jährliche CT-Untersuchung nicht angeht, verliert das Zeitfenster: Lungenkrebs im Frühstadium macht kaum Beschwerden und wird ohne aktive Suche meist erst in fortgeschrittenen Stadien entdeckt
Wer die jährliche CT-Untersuchung nicht angeht, verliert das Zeitfenster: Lungenkrebs im Frühstadium macht kaum Beschwerden und wird ohne aktive Suche meist erst in fortgeschrittenen Stadien entdeckt

Warum das Screening keine Einladung kommt und was man selbst tun muss

Anders als beim Mammographie-Screening oder dem Darmkrebs-Screening gibt es beim Lungenkrebsscreening keine strukturierte Einladung. Es gibt keinen Brief von der Krankenkasse, keine automatische Erinnerung. Wer anspruchsberechtigt ist, muss selbst aktiv werden und das Gespräch in der Hausarztpraxis suchen.

Das hat Konsequenzen für die Reichweite. Der G-BA rechnet damit, dass in den ersten Jahren nur rund zehn Prozent der sechs Millionen Anspruchsberechtigten teilnehmen werden, also rund 600.000 Personen. Studien zur Implementierung anderer Screeningprogramme zeigen, dass fehlende Einladungsstrukturen die Erreichung von Hochrisikogruppen erheblich erschweren, besonders in sozial belasteten Bevölkerungsgruppen, die gleichzeitig stärker rauchen.

Die Abrechnung zwischen Arzt und Kasse läuft über feste EBM-Ziffern: Das Erstberatungsgespräch beim Hausarzt wird mit 11,08 Euro vergütet, das Niedrigdosis-CT selbst mit 95,04 Euro. Für die Versicherten fallen keine Zuzahlungen an.

Fazit

Das Lungenkrebsscreening ist die erste strikt risikobasierte Krebsvorsorge in Deutschland: nicht für alle, sondern gezielt für jene, deren Rauchanamnese ein klar erhöhtes Erkrankungsrisiko belegt. Die wissenschaftliche Grundlage ist solide, die Qualitätshürden für Ärzte und Radiologen sind bewusst hoch gesetzt.

Die entscheidende Frage für anspruchsberechtigte Personen ist aber nicht, ob das Screening sinnvoll ist, sondern ob sie aktiv werden. Wer zwischen 50 und 75 Jahre alt ist, mindestens 25 Jahre geraucht hat und auf mindestens 15 Packungsjahre kommt, sollte das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt suchen. Das Screening ist kostenlos, der erste Schritt ist ein Terminanruf.

Das Angebot ist ein Fortschritt, aber kein Selbstläufer. Lungenkrebs entsteht durch Jahrzehnte des Rauchens, und das Screening gibt nur dann seinen vollen Nutzen ab, wenn anspruchsberechtigte Personen es auch in Anspruch nehmen. Die fehlende Einladungsstruktur bleibt aus Versorgungssicht ein Problem, das die Politik in den nächsten Jahren korrigieren sollte. Bis dahin liegt die Initiative bei den Betroffenen selbst.

Weiterführende Links

G-BAg-ba.de →Pressemitteilung zum Beschluss Lungenkrebsscreening (2025)
G-BAg-ba.de →Themenübersicht Lungenkrebsscreening mit Richtlinien und Beschlüssen
Ärzteblattaerzteblatt.de →FAQ zum Start des Lungenkrebsscreenings ab April 2026
Lungeninformationsdienst (Helmholtz)lungeninformationsdienst.de →Lungenkrebsfrüherkennung als Kassenleistung
Zentrum für Krebsregisterdatenkrebsdaten.de →Lungenkrebs in Zahlen
Gelbe Listegelbe-liste.de →Lungenkrebs-Screening - Niedrigdosis-CT