Seit dem 5. März 2026 dürfen Radiologinnen und Radiologen in Deutschland Frauen ab 45 Jahren zur Mammographie einladen. Das schreibt die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums fest. Bezahlt wird die Untersuchung in dieser Altersgruppe vorerst nicht: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erst Mitte April 2026 mit der Beratung über die Kostenübernahme begonnen. Bis zur Entscheidung, geplant für Oktober 2026, klafft eine Lücke zwischen Strahlenschutzrecht und Sozialrecht. Rund zwei Millionen Frauen zwischen 45 und 49 müssen in dieser Phase selbst entscheiden, ob sie zahlen, warten oder verzichten.

Was die neue Verordnung erlaubt, und was nicht

Die alte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung gestattete Reihenuntersuchungen mit Röntgenstrahlung erst ab dem 50. Geburtstag. Grundlage war eine strenge Nutzen-Schaden-Abwägung des Bundesamtes für Strahlenschutz: Bei Frauen unter 50 sei das Brustdrüsengewebe dichter, die zusätzliche Strahlenbelastung daher kritisch zu bewerten. Mit der Neufassung kippt diese Schwelle. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die Datenlage erneut bewertet und kommt zu dem Schluss, dass der Früherkennungsnutzen für die Altersgruppe 45 bis 49 die Strahlenrisiken übersteigt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte zur Verkündung: „Brustkrebs-Früherkennung kann Leben retten. Die neuen Regelungen kommen auch jüngeren Frauen zugute." Die Verordnung regelt zudem, dass medizinische Fachangestellte in mobilen Mammographie-Einheiten künftig Aufnahmen ohne anwesenden Arzt erstellen dürfen, sofern eine digitale Fernaufsicht gewährleistet ist. Damit reagiert das Ministerium auf Personalengpässe in der Radiologie, vor allem in strukturschwachen Regionen.

Was die Verordnung jedoch nicht regelt, ist die Finanzierung. Strahlenschutzrecht und Sozialrecht laufen in Deutschland auf unterschiedlichen Spuren. Eine Untersuchung darf zulässig sein, ohne dass die gesetzliche Krankenversicherung sie zahlt. Genau diese Konstellation gilt jetzt für Frauen zwischen 45 und 49.

G-BA-Beratung: Entscheidung über Kostenübernahme erst im Herbst

Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, hat am 16. April 2026 das Beratungsverfahren eingeleitet. Vorsitzender Bernhard van Treeck signalisierte ein zügiges Tempo: Eine Entscheidung sei vor Ablauf der gesetzlichen 18-Monats-Frist möglich. Der G-BA plant einen Beschluss für Oktober 2026, die Anpassung der Versicherteninformation soll im April 2027 folgen.

Wird der G-BA-Beschluss positiv ausfallen, übernehmen die gesetzlichen Kassen anschließend die alle zwei Jahre angebotene Reihenuntersuchung auch für 45- bis 49-jährige Frauen. Bis dahin gilt: Wer in dieser Altersgruppe die Mammographie als Reihenuntersuchung wünscht, zahlt selbst. Der einzige Weg zur Kassenleistung führt über einen begründeten Krankheitsverdacht, etwa familiäre Belastung mit BRCA-Mutationen, auffällige Tastbefunde oder Symptome. Dann läuft die Mammographie nicht als Screening, sondern als kurative Diagnostik.

Was die Studienlage tatsächlich zeigt

Die Verordnungs-Euphorie täuscht über die Datenlage hinweg. Der entscheidende Bericht stammt vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des G-BA die Altersgrenzen des Screening-Programms überprüft hat. Im Abschlussbericht S21-01 vom August 2022 modelliert das IQWiG den Effekt einer Screening-Einladung über zehn Jahre. Die Zahlen für Frauen zwischen 45 und 49 fallen weit weniger spektakulär aus, als die politische Kommunikation suggeriert.

Pro 10.000 eingeladene Frauen verhindert das Mammographie-Screening über zehn Jahre etwa fünf Brustkrebs-Todesfälle. Dem gegenüber stehen bis zu 41 Überdiagnosen, also Tumorbefunde, die ohne Screening nie aufgefallen wären und keine Beschwerden gemacht hätten. Bis zu 340 Frauen pro Screening-Runde erhalten falsch-positive Befunde, die invasive Abklärungen wie Biopsien oder weitere Bildgebung nach sich ziehen. Auf jede statistisch gerettete Frau kommen rund acht Frauen mit einer Überdiagnose und mehrere hundert mit falsch-positiven Befunden.

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ordnete bereits 2022 ein, der Nutzen sei „nur sehr klein". Jede Teilnehmerin könne ihr persönliches Sterberisiko nur „marginal" senken. Das IQWiG sieht trotzdem einen „Anhaltspunkt für einen Nutzen" und empfiehlt die Ausweitung, weil der absolute Schaden im Modell unter dem absoluten Nutzen bleibt. Das ist eine bevölkerungsmedizinische Aussage, keine individuelle Heilsversprechung.

Die jüngste Zielgruppe hat das dichteste Brustgewebe und das höchste Strahlenrisiko; der absolute Nutzen pro Teilnehmerin bleibt nach IQWiG-Modellen klein.
Die jüngste Zielgruppe hat das dichteste Brustgewebe und das höchste Strahlenrisiko; der absolute Nutzen pro Teilnehmerin bleibt nach IQWiG-Modellen klein.

Nutzen-Schaden-Bilanz pro 10.000 Frauen über 10 Jahre

Die folgende Übersicht fasst die IQWiG-Modellrechnung zusammen. Sie unterstellt, dass alle 10.000 Frauen die Einladung zum Screening alle zwei Jahre über zehn Jahre wahrnehmen. Realweltlich liegt die Teilnahmequote in Deutschland bei rund 50 Prozent, der absolute Effekt fällt entsprechend niedriger aus.

Effekt pro 10.000 Frauen Altersgruppe 45 bis 49 Altersgruppe 50 bis 69 (etablierter Standard)
Verhinderte Brustkrebs-Todesfälle ca. 5 ca. 14
Überdiagnosen (übertherapierte Befunde) bis 41 bis 73
Falsch-positive invasive Abklärungen bis 340 bis 200
Verhältnis Überdiagnose zu gerettetem Leben etwa 8 zu 1 etwa 5 zu 1
Strahlenrisiko (zusätzliche Brustkrebs-Tode) geringfügig erhöht (dichteres Gewebe) etabliert akzeptiert

Die Zahlen für die etablierte Gruppe 50 bis 69 stammen aus älteren Modellrechnungen der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und liegen in derselben Größenordnung wie internationale Übersichtsarbeiten, etwa des Cochrane-Reviews. Auffällig ist, dass das Schaden-Nutzen-Verhältnis in der jüngeren Gruppe ungünstiger ausfällt. Mehr falsch-positive Befunde, mehr Überdiagnosen, weniger verhinderte Todesfälle. Genau das war jahrzehntelang das Argument gegen ein Screening unter 50.

Was die Untersuchung außerhalb der Kasse kostet

Frauen zwischen 45 und 49, die nicht bis Herbst warten möchten, bekommen die Mammographie als Selbstzahlerin oder über die private Krankenversicherung. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für eine reine Screening-Mammographie ohne Befundung von Beschwerden fallen typischerweise zwischen 110 und 200 Euro an: GOÄ-Ziffer 5266 für die Aufnahmen beider Brüste mit zweifachem Ansatz, plus Zuschlag für digitale Mammographie nach GOÄ-Ziffer 5298, dazu Aufklärungs- und Beratungsziffern.

Die Spannweite ergibt sich aus dem Steigerungsfaktor, den der Arzt ansetzen darf, sowie aus regionalen Unterschieden und Add-ons wie ergänzendem Brust-Ultraschall. Wer das Komplettpaket bucht, kann bei 300 Euro und mehr landen. Im IGeL-Monitor der Krankenkassen werden ergänzende Sonographien zur Brustkrebs-Früherkennung als „unklar" bewertet, eine MRT-Untersuchung der Brust als routinemäßiges Vorsorge-Verfahren explizit nicht empfohlen.

Leistung Typischer Selbstzahler-Preis
Mammographie beidseits (digital, GOÄ) 110 bis 200 Euro
Ergänzender Brust-Ultraschall 40 bis 80 Euro
MRT der Brust (selten als Vorsorge) 350 bis 700 Euro
Beratung und Befundbesprechung 15 bis 50 Euro

Privat versicherte Frauen erhalten die Leistung zwischen 45 und 49 ohne G-BA-Beschluss erstattet, sofern der Tarif Vorsorgeuntersuchungen einschließt. Für gesetzlich versicherte Selbstzahlerinnen gilt: kein Steuer-Vorteil, kein Bonus, keine Erstattung.

Wer profitiert, wer nicht: Risikoprofile entscheiden

Bei einer Bevölkerungsmaßnahme verteilt sich der Nutzen ungleich. Frauen mit familiärer Vorbelastung, BRCA1- oder BRCA2-Mutation, Brustkrebs bei Mutter oder Schwester vor dem 50. Lebensjahr oder besonders dichtem Brustgewebe profitieren stärker. Für diese Risikogruppen empfehlen Fachgesellschaften unabhängig von der neuen Verordnung intensivere Programme, oft mit zusätzlicher MRT und ab jüngerem Alter. Die Kostenübernahme erfolgt dann über das spezialisierte Programm der Konsortien für Familiären Brust- und Eierstockkrebs an Universitätskliniken.

Für Frauen ohne Risikofaktoren bleibt die Mammographie eine Maßnahme mit kleinem absolutem Nutzen. Rund eine von sechs neu diagnostizierten Brustkrebs-Erkrankungen tritt vor dem 50. Lebensjahr auf. Der steilste Anstieg der Inzidenz liegt zwischen 30 und 50 Jahren, danach pendelt sich die Erkrankungsrate auf hohem Niveau ein. Insgesamt verzeichnete das Robert Koch-Institut für 2023 in Deutschland 75.090 Brustkrebs-Neuerkrankungen bei Frauen, dazu 770 bei Männern. Brustkrebs bleibt damit die häufigste Krebserkrankung der Frau.

Wer sich entscheiden will, sollte vor dem Termin beim Hausarzt oder bei der Gynäkologin das persönliche Risikoprofil sprechen. Wichtige Fragen: Gibt es Erkrankungen in der Familie, gab es bereits auffällige Befunde, ist die Brustdichte erhöht? Aus diesen Antworten lässt sich abschätzen, ob die individuelle Risikolage über dem Durchschnitt liegt und damit auch der erwartete Nutzen.

Bis Oktober 2026 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Mammographie zwischen 45 und 49 nur bei begründetem Krankheitsverdacht.
Bis Oktober 2026 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Mammographie zwischen 45 und 49 nur bei begründetem Krankheitsverdacht.

Was 45-Jährige jetzt tun können

Drei Optionen stehen aktuell zur Wahl. Erstens, warten: Wer keine Risikofaktoren hat und sich der überschaubare Nutzen genügt, kann die G-BA-Entscheidung im Oktober 2026 abwarten. Wird sie positiv, läuft das Screening anschließend wie bei den 50- bis 69-Jährigen über die regionalen Mammographie-Zentren und kostet die Versicherte nichts.

Zweitens, selbst zahlen: Mit 110 bis 200 Euro liegt die Untersuchung im Bereich vieler Individueller Gesundheitsleistungen. Wer sich Sicherheit kaufen möchte, bekommt eine medizinisch fachlich saubere Untersuchung. Wichtig ist, dass die Praxis nach den Standards des Mammographie-Screening-Programms arbeitet, also Doppelbefundung durch zwei qualifizierte Radiologen, regelmäßige Qualitätskontrolle, zertifizierte Technik.

Drittens, verzichten: Wer kein erhöhtes Risiko hat und die Studienlage skeptisch bewertet, kann auch nichts tun. Die jährliche Tastuntersuchung beim Frauenarzt bleibt für alle Frauen ab 30 Kassenleistung. Eine im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie definierte Untersuchung mit dokumentierten Befunden, die viele Patientinnen unterschätzen.

Wer unsicher ist, findet bei der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und beim Krebsinformationsdienst des DKFZ neutrale Entscheidungshilfen. Beide Stellen kommunizieren bewusst auch die Schadensseite, was bei einer Bevölkerungsmaßnahme den Unterschied zwischen mündiger Entscheidung und blinder Teilnahme ausmacht.

Fazit

Die neue Verordnung schafft das Strahlenschutzrecht ab, das bislang die Mammographie unter 50 ausschloss. Sie schafft jedoch noch kein Anrecht auf Kostenübernahme. Bis zur G-BA-Entscheidung im Oktober 2026 stehen rund zwei Millionen Frauen zwischen 45 und 49 vor einer Selbstzahler-Entscheidung mit überschaubarem absoluten Nutzen. Die IQWiG-Daten machen deutlich, dass die jüngste Zielgruppe das ungünstigste Schaden-Nutzen-Verhältnis hat: auf jeden statistisch verhinderten Todesfall kommen rund acht Überdiagnosen. Wer sich für die Untersuchung entscheidet, sollte das Risikoprofil mit der Hausärztin oder der Gynäkologin besprechen und nach einer Praxis suchen, die nach den Screening-Standards arbeitet. Wer verzichtet, verzichtet auf eine Maßnahme mit kleinem absoluten Vorteil, nicht auf eine Lebensversicherung.

Weiterführende Links

Bundesumweltministeriumbundesumweltministerium.de →Pressemitteilung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung
G-BAg-ba.de →Pressemitteilung zur Beratung über das Mammographie-Screening ab 45 Jahren
IQWiGiqwig.de →Abschlussbericht S21-01 zu den Altersgrenzen im Mammografie-Screening-Programm
RKIgbe.rki.de →Brustkrebs-Inzidenz in Deutschland mit aktuellen Fallzahlen
Cochranecochranelibrary.com →Review zur Wirksamkeit des Mammographie-Screenings
DKFZ Krebsinformationsdienstkrebsinformationsdienst.de →Einordnung der IQWiG-Empfehlung zur Ausweitung des Screenings
KBVkbv.de →Praxisnachricht zur G-BA-Prüfung der Teilnahme ab 45 Jahre