Fast fünf Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Viele von ihnen brauchen rund um die Uhr Unterstützung. Gleichzeitig stehen Angehörige vor der Frage, wie sie Job, eigene Familie und die Betreuung eines pflegebedürftigen Elternteils vereinbaren sollen. Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung verspricht eine Lösung: Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein und ist vor Ort verfügbar. Doch hinter dem Begriff verbergen sich rechtliche Grauzonen, erhebliche Kosten und ein System, das seit Jahren in der Kritik steht. Dieser Artikel ordnet ein, was eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung tatsächlich leisten kann, was sie kostet und wann sie sich lohnt.

Was "24-Stunden-Betreuung" wirklich bedeutet

Der Begriff "24-Stunden-Pflege" klingt nach lückenloser Versorgung. Tatsächlich ist er weder gesetzlich definiert noch arbeitsrechtlich umsetzbar. Keine Person darf 24 Stunden am Tag arbeiten. Das deutsche Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden, gefolgt von einer ununterbrochenen Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Der korrekte Fachbegriff lautet "Betreuung in häuslicher Gemeinschaft". Eine Betreuungskraft lebt dabei im Haushalt der pflegebedürftigen Person und übernimmt Aufgaben wie:

Ausdrücklich nicht erlaubt sind medizinische Behandlungspflege-Aufgaben wie das Setzen von Spritzen, Wundversorgung oder das Verabreichen von Medikamenten per Infusion. Dafür ist weiterhin ein ambulanter Pflegedienst mit examinierten Fachkräften zuständig. In der Praxis bedeutet das: Viele Familien buchen zusätzlich zur Betreuungskraft einen ambulanten Dienst, der morgens und abends für die medizinische Versorgung kommt. Die Betreuungskraft deckt alles dazwischen ab.

Wichtig zu verstehen ist auch der Rhythmus: Betreuungskräfte arbeiten in der Regel in Schichten von sechs bis zwölf Wochen und werden dann von einer Kollegin abgelöst. Der ständige Wechsel kann für pflegebedürftige Personen, besonders bei Demenz, belastend sein. Gute Agenturen achten darauf, möglichst wenige verschiedene Personen einzusetzen und die Übergabe sorgfältig zu gestalten.

Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte, dass die rechtskonforme Gestaltung einer solchen Betreuung möglich ist, jedoch strenge Vorgaben bei Arbeitszeit, Vergütung und Sozialversicherung erfordert.

Die rechtliche Grauzone: Zwischen Entsendung und Schwarzarbeit

Die Betreuungskräfte stammen überwiegend aus osteuropäischen EU-Ländern, allen voran Polen, Rumänien und Bulgarien. Drei Beschäftigungsmodelle sind verbreitet:

Entsendung über eine ausländische Firma: Die Betreuungskraft bleibt bei einem Unternehmen im Herkunftsland angestellt, das sie nach Deutschland entsendet. Der Arbeitgeber führt Sozialabgaben im Heimatland ab. Für Familien ist dies das gängigste Modell, vermittelt über spezialisierte Agenturen.

Direktanstellung durch die Familie: Die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige stellen die Betreuungskraft selbst ein. Das bedeutet volle Arbeitgeberpflichten: Sozialversicherung, Lohnsteuer, Unfallversicherung, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Dieses Modell ist rechtlich am sichersten, aber auch am aufwändigsten.

Selbstständige Betreuungskräfte: Die Betreuungskraft arbeitet auf eigene Rechnung. Hier besteht ein erhebliches Risiko der Scheinselbstständigkeit, da die Betreuungskraft in den Haushalt eingebunden und weisungsgebunden ist. Gerichte haben dieses Modell wiederholt als problematisch eingestuft.

Hunderttausende Familien in Deutschland nutzen eines dieser Modelle. Genaue Zahlen existieren nicht, Schätzungen reichen von 300.000 bis 600.000 Betreuungskräften aus Osteuropa, die in deutschen Haushalten arbeiten. Darunter vermutlich ein erheblicher Anteil ohne korrekte Anmeldung. Die Grauzone ist groß: Familien, die über Bekannte oder Internetportale Betreuungskräfte ohne Arbeitsvertrag engagieren, begehen Schwarzarbeit und riskieren hohe Bußgelder.

Rund 86 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, nur 14 Prozent leben in stationären Einrichtungen
Rund 86 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, nur 14 Prozent leben in stationären Einrichtungen

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2021, dass auch Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit gelten und mit mindestens dem Mindestlohn vergütet werden müssen. Dieses Urteil hat die Branche erschüttert: Wer Betreuungskräfte für weniger bezahlt, riskiert Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe. Die EU-Gleichbehandlungsstelle hat die Problematik der systematischen Unterbezahlung ausführlich dokumentiert.

Was eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung kostet

Die monatlichen Kosten variieren je nach Qualifikation der Betreuungskraft, Deutschkenntnissen und Betreuungsumfang erheblich. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Pflegemindestlohn bei 13,50 Euro pro Stunde, ab 2026 steigt er auf 13,90 Euro.

Kostenart Monatliche Kosten
Betreuungskraft (Entsendung, Grundkenntnisse Deutsch) 2.500 bis 3.000 Euro
Betreuungskraft (gute Deutschkenntnisse, Erfahrung) 3.000 bis 4.000 Euro
Betreuungskraft (Direktanstellung, mit Sozialabgaben) 3.500 bis 5.000 Euro
Kost und Logis für die Betreuungskraft 200 bis 400 Euro
Vermittlungsgebühr der Agentur (einmalig oder monatlich) 0 bis 500 Euro
Gesamtkosten pro Monat (typischer Bereich) 2.700 bis 4.500 Euro

Dem stehen die Leistungen der Pflegeversicherung gegenüber. Die folgende Übersicht zeigt, welche Zuschüsse Sie 2025/2026 erwarten können:

Pflegegrad Pflegegeld (monatl.) Pflegesachleistung (monatl.) Entlastungsbetrag (monatl.)
1 kein Anspruch kein Anspruch 131 Euro
2 347 Euro 796 Euro 131 Euro
3 599 Euro 1.497 Euro 131 Euro
4 800 Euro 1.859 Euro 131 Euro
5 990 Euro 2.299 Euro 131 Euro

Zusätzlich steht seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Außerdem sind die Kosten für die Betreuungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar, und zwar bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Realistisch betrachtet bleibt bei Pflegegrad 3 nach Abzug des Pflegegeldes (599 Euro) eine monatliche Eigenbeteiligung von mindestens 2.000 Euro. Viele Familien unterschätzen diesen Betrag. Selbst bei Pflegegrad 5 mit dem höchsten Pflegegeld von 990 Euro liegt die private Zuzahlung noch bei mindestens 1.700 Euro monatlich.

Zum Vergleich: Ein Platz im Pflegeheim kostet je nach Bundesland zwischen 2.000 und 3.500 Euro Eigenanteil pro Monat. Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist also nicht zwangsläufig günstiger als das Heim. Ihr Vorteil liegt woanders: in der vertrauten Umgebung, der individuellen Betreuung und der Tatsache, dass die pflegebedürftige Person nicht entwurzelt wird.

Für wen sich die Betreuung wirklich eignet

Eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist keine Universallösung. Sie eignet sich besonders dann, wenn mehrere Bedingungen zusammentreffen:

Hoher Betreuungsbedarf bei geringem medizinischen Pflegebedarf: Die pflegebedürftige Person benötigt den ganzen Tag über Unterstützung im Alltag, aber keine komplexe medizinische Versorgung. Typisch sind fortgeschrittene Demenz im mittleren Stadium, Mobilitätseinschränkungen nach einem Sturz oder allgemeine altersbedingte Gebrechlichkeit.

Starker Wunsch, in der eigenen Wohnung zu bleiben: Studien zeigen, dass ein Umzug ins Pflegeheim gerade bei Menschen mit Demenz den kognitiven Abbau beschleunigen kann. Die vertraute Umgebung bietet Orientierung und emotionale Sicherheit.

Angehörige können die Pflege nicht selbst leisten: Berufstätigkeit, räumliche Distanz oder eigene gesundheitliche Einschränkungen machen es unmöglich, die Betreuung in der Familie aufzufangen.

Ausreichende finanzielle Mittel: Die Lücke zwischen Pflegekassenleistungen und tatsächlichen Kosten muss privat getragen werden. Ohne ein monatliches Budget von mindestens 2.000 Euro Eigenanteil ist das Modell kaum finanzierbar.

Weniger geeignet ist die 24-Stunden-Betreuung bei schwerer Pflegebedürftigkeit mit intensivem medizinischen Bedarf (Beatmung, Wundversorgung, PEG-Sonde), bei psychischen Erkrankungen mit Fremd- oder Eigengefährdung sowie in sehr kleinen Wohnungen, in denen kein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft vorhanden ist.

Etwa 3,1 Millionen Pflegebedürftige werden ausschließlich durch Angehörige versorgt, rund 1,1 Millionen zusätzlich durch ambulante Pflegedienste
Etwa 3,1 Millionen Pflegebedürftige werden ausschließlich durch Angehörige versorgt, rund 1,1 Millionen zusätzlich durch ambulante Pflegedienste

Alternativen und Kombinationsmodelle

Die 24-Stunden-Betreuung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Häufig lohnt sich ein Blick auf Kombinationsmodelle, bei denen verschiedene Versorgungsbausteine zusammenwirken:

Ambulanter Pflegedienst: Examinierte Pflegekräfte kommen ein- bis dreimal täglich ins Haus und übernehmen medizinische Behandlungspflege sowie Grundpflege. Die Kosten werden überwiegend von der Pflegekasse getragen. Allerdings sind die Einsätze zeitlich eng begrenzt, meist 15 bis 60 Minuten pro Besuch.

Tagespflege: Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und wird abends nach Hause gebracht. Tagespflege entlastet pflegende Angehörige erheblich und fördert die sozialen Kontakte. Die Kosten werden teilweise von der Pflegekasse übernommen, und zwar zusätzlich zum Pflegegeld.

Betreutes Wohnen: Eine eigene Wohnung in einer Anlage mit Betreuungsangebot. Geeignet für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber Sicherheit und Gemeinschaft suchen.

Senioren-Wohngemeinschaft: Mehrere pflegebedürftige Personen teilen sich eine Wohnung und einen ambulanten Pflegedienst. Seit 2017 fördert die Pflegekasse solche WGs mit einem Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich.

Ein realistisches Beispiel: Eine Familie kombiniert Tagespflege an drei Tagen pro Woche mit einem ambulanten Pflegedienst morgens und abends sowie Angehörigenpflege am Wochenende. Die Pflegekasse übernimmt einen Großteil der Kosten. Die monatliche Eigenbeteiligung kann dabei deutlich unter den Kosten einer 24-Stunden-Betreuung liegen.

Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliche Angebote: In vielen Kommunen gibt es zudem niedrigschwellige Betreuungsangebote durch geschulte Ehrenamtliche. Diese können stundenweise einspringen, um pflegende Angehörige zu entlasten. Die Kosten lassen sich über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich abrechnen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt.

Was sich 2025 und 2026 ändert

Die Pflegereform 2026 bringt einige relevante Neuerungen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde beschlossen und tritt schrittweise in Kraft:

Beratungseinsätze: Ab 2026 genügt für Pflegegrad 2 bis 5 ein halbjährlicher Beratungseinsatz. Die zusätzlichen Termine bei Pflegegrad 4 und 5 bleiben auf Wunsch möglich, sind aber nicht mehr verpflichtend.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Die monatlichen Budgets steigen auf bis zu 40 Euro für die App und zusätzlich 30 Euro für professionelle Unterstützung bei der Nutzung.

Verhinderungspflege: Ab 2026 können Erstattungsanträge nur noch für das aktuelle und das vorangegangene Kalenderjahr gestellt werden. Familien sollten darauf achten, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

Keine Leistungserhöhung 2026: Nach der Erhöhung zum 1. Januar 2025 sind vorerst keine weiteren Steigerungen der Pflegeleistungen geplant. Die nächste Dynamisierung ist frühestens 2028 vorgesehen. Das bedeutet: Die reale Kaufkraft der Pflegeleistungen sinkt durch die Inflation weiter.

Der Koalitionsvertrag 2025 kündigt darüber hinaus an, die Arbeitsbedingungen in der 24-Stunden-Betreuung gesetzlich klarer zu regeln. Diskutiert werden Modelle mit maximal 12 Stunden Arbeitszeit pro Tag an bis zu sechs Tagen pro Woche. Konkrete Gesetzentwürfe stehen jedoch noch aus.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Wer eine 24-Stunden-Betreuung erwägt, sollte systematisch vorgehen:

  1. Pflegegrad beantragen oder überprüfen lassen. Ohne Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld. Bei veränderten Bedingungen kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.

  2. Den tatsächlichen Betreuungsbedarf ehrlich einschätzen. Braucht die Person den ganzen Tag Begleitung, oder reicht stundenweise Unterstützung? Ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe bietet kostenlose und unabhängige Beratung.

  3. Alternativen prüfen. Tagespflege, ambulanter Dienst oder ein Kombinationsmodell können den Bedarf decken, ohne dass eine Person rund um die Uhr vor Ort sein muss.

  4. Seriöse Vermittlungsagenturen vergleichen. Achten Sie auf transparente Kostenaufstellungen, ordentliche Arbeitsverträge und eine A1-Bescheinigung bei Entsendekräften, die belegt, dass die Sozialversicherung im Heimatland besteht.

  5. Die Finanzierung klären. Berechnen Sie die monatliche Lücke zwischen Pflegeleistungen und Gesamtkosten. Vergessen Sie nicht die steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung.

  6. Ein eigenes Zimmer bereitstellen. Die Betreuungskraft hat ein Recht auf Privatsphäre und Rückzugsraum. Ohne ein separates Zimmer mit Bett und Schrank ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft nicht möglich.

Die 24-Stunden-Betreuung kann für viele Familien die richtige Lösung sein. Aber sie ist weder billig noch unkompliziert, und sie funktioniert nur, wenn sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Betreuungskraft fair behandelt werden. Wer sich die Zeit nimmt, die Optionen gründlich abzuwägen, trifft am Ende eine Entscheidung, mit der alle Beteiligten leben können.

Eines sollte dabei nicht vergessen werden: Hinter dem System stehen Menschen. Die Betreuungskräfte aus Polen, Rumänien oder Bulgarien verlassen ihre eigenen Familien für Wochen, um in einem fremden Land einen fremden Haushalt zu führen. Faire Bezahlung, ein eigenes Zimmer und Respekt im Umgang sind keine Extras, sondern Grundvoraussetzungen. Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist eine der schwierigsten Aufgaben, die das Leben bereithält. Eine gute Betreuungslösung macht sie nicht leicht, aber sie macht sie tragbar.

Weiterführende Links

Pflege.depflege.de →24-Stunden-Pflege und Betreuung
Bundesgesundheitsministeriumbundesgesundheitsministerium.de →Gutachten zu rechtskonformer Betreuung
Pflege.depflege.de →Leistungsänderungen 2025
Pflege.depflege.de →Änderungen in der Pflege 2026
Rechtsdepescherechtsdepesche.de →24-Stunden-Betreuung in der rechtlichen Grauzone
Seniorenratseniorenrat.de →Ist 24-Stunden-Pflege legal?
Haufehaufe.de →Mindestlohn für Bereitschaftszeiten in der 24-Stunden-Pflege
Statistisches Bundesamtdestatis.de →Pflegebedürftige in Deutschland
Curando Pflegecurando-pflege.de →